Die Schulkonferenz ist ein Mitwirkungs- bzw. Beschlussgremium an Schulen, in dem Eltern, Schüler und Lehrer vertreten sind. Ihre Einrichtung ist in Deutschland in den Schulgesetzen der Länder geregelt. In der Mindestzusammensetzung sind der Schulleiter, der Elternbeiratsvorsitzende, ein Lehrer sowie (bei weiterführenden Schulen) der Schülersprecher Mitglieder der Schulkonferenz. An größeren Schulen sind die beteiligten Gruppen durch weitere Mitglieder vertreten.
Je nach Ländergesetz hat die Schulkonferenz Aufgaben unterschiedlichen Umfangs, welche durch einen Aufgabenkatalog geregelt werden. Für die Eltern- und der Schülervertreter sind das Informations- und das Anhörungsrecht wichtig. Die Informationen, die hier präsentiert werden, ermöglichen erst eine effektive Elternbeiratsarbeit, wenn die Interessenlage zwischen Schulträger, Schulbehörden, Lehrkräften und Eltern bzw. Schülern verschieden ist. Die Schulkonferenz ist ein nichtöffentliches Gremium und die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.