Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist ein Mitwirkungs- bzw. Beschlussgremium an Schulen, in dem Eltern, Schüler und Lehrer vertreten sind. Ihre Einrichtung ist in Deutschland in den Schulgesetzen der Länder geregelt. In der Mindestzusammensetzung sind der Schulleiter, der Elternbeiratsvorsitzende, ein Lehrer sowie (bei weiterführenden Schulen) der Schülersprecher Mitglieder der Schulkonferenz. An größeren Schulen sind die beteiligten Gruppen durch weitere Mitglieder vertreten.

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Das Probejahr

Es gibt immer wieder Fragen zum Bestehen des Probejahres in der siebten Klasse. Wie viele Ausfälle kann man sich leisten? Wie kann man eine „5“ in einem Hauptfach ausgleichen? Im Folgenden werden hoffentlich alle Ihre Fragen beantwortet (§ 7 in Verbindung mit § 31 Sek I-VO).

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